AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der O. Häfele GdbR Visuelles Marketing

§ 1 Begriffsbestimmungen/Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern und Unternehmern erfolgen unsere Bestellungen und Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Geschäftsbedingungen. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer im Sinne dieser AGBs sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständig, beruflichen Tätigkeit handeln. Vereine im Sinne der Geschäftsbedingungen sind alle eingetragenen Vereine, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist.

Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind Verbraucher, Unternehmer und Vereine. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich durch uns schriftlich zugestimmt. Abweichende Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben und in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen des Kunden den Auftrag schriftlich unter Hinweis auf diese Bedingungen bestätigt haben und/oder ohne Vorbehalte des Kunden ausführen. Durch Annahme der Lieferung und/oder der Leistung und/oder des Werkes erkennt der Kunde unsere Geschäftsbedingungen auch für zukünftige Geschäfte an.

§ 2 Angebot/Vertragsschluss

Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgen unsere Angebote stets unverbindlich und freibleibend. Alle gegenseitigen Geschäfte kommen erst nach Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns, spätestens mit Ausführung der Lieferung oder Fertigstellung des Werkes und/oder Erbringung der Dienstleistung zustande. Wir sind berechtigt, auch nach schriftlicher Annahme eines Kundenauftrages die Auslieferung der Ware und/oder Erbringung der Dienstleistung und/oder die Herstellung des Werkes abzulehnen oder von einer angemessenen Sicherheitsleistung abhängig zu machen, sofern uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die eine Bonität des Kunden fraglich erscheinen lassen.

Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongrenten Deckungsgeschäftes mit Zulieferern. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

Abrufaufträge: Bei Abrufaufträgen ohne feste Abruftermine sind wir berechtigt, 2 Wochen nach Datum der Auftragsbestätigung eine Abnahmefrist von 2 Wochen zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Zahlung fällig und unbeschadet weitergehender Rechte stehen uns die ortsüblichen Lagerkosten zu. Nimmt der Kunde die Ware nach Setzung einer Nachfrist nicht ab, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Sonderanfertigungen von uns vorgelegte Zeichnungen, Konzepte und/oder Pläne sind von dem Kunden bezüglich aller für die vorhergesehene Verwendung wesentlicher geforderter Eigenschaften zu prüfen. Der Kunde hat die Unterlagen zum Zeichen der Einwilligung unterschrieben zurückzusenden. Sind Berichtigungen erforderlich, so müssen diese deutlich kenntlich gemacht werden. Wir leisten keine Gewährleistung für erkennbare Mängel, die der Kunde übersehen oder nicht beanstandet hat, es sei denn, wir hätten die Mängel arglistig verschwiegen.

§ 3 Urheber- und Nutzungsrechte

An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Konzeptionen, Dekorationsentwürfen, Plänen und anderen von uns erstellten Unterlagen (im folgenden insgesamt Unterlagen genannt) behalten wir uns die eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von uns Dritten zugänglich gemacht werden und sind uns auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben, wenn mit uns – aus gleich welchen Gründen – kein Vertrag zustande kommt. Die Sätze 1 und 2 geltend entsprechend für Unterlagen des Kunden; diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen wir zulässigerweise Lieferung und/oder Dienstleistungen und/oder sonstige Leistungen übertragen haben.

Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte, Mehrfachnutzungen und/oder die Weitergabe von Zeichnungen, Konzeptionen, Plänen oder sonstigen Unterlagen an Dritte ist kostenpflichtig und bedarf unserer Einwilligung.

§ 4 Lieferfristen/Versand

Werden Lieferfristen angegeben, so handelt es sich hierbei um unverbindliche Richtwerte, sofern wir nicht ausdrücklich einen bestimmten Liefertermin schriftlich bestätigt haben. Ein vereinbarter Liefertermin ist eingehalten, wenn bis zu seinem Ablauf der Liefergegenstand unser Unternehmen verlassen hat oder wir die Versandbereitschaft schriftlich mitgeteilt haben.

Verlangt der Kunde nach Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Auftragsausführungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Wir sind zur Ausführung von Teillieferungen berechtigt, sofern der Kunde nicht für jeden Einzelfall wegen von ihm nachzuwei- sender Unzumutbarkeit widerspricht.

Lieferfristen und –termine geltend ausschließlich unter der Bedingung der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Eigenbelieferung sowie dem Ausschluss unserer Haftung für leichte Fahrlässigkeit. Wurde eine bestimmte Beförderungsart nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, erfolgt die Wahl des Beförderungsweges und der Beförderungsart durch uns ohne Haftung für die billigste Verfrachtung. Die vorbehaltlose Übernahme der Sendung durch die Eisenbahn, den Frachtführer oder Lagerhalter gilt als Beweis für eine einwandfreie Beschaffenheit der Waren sowie der Transportverpackung und schließt vorbehaltlich des Gegenbeweises Ansprüche gegen uns wegen Beschädigung aus. Versicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vorgenommen und gehen zu dessen Lasten. Wird der Versand oder die Zustellung durch den Kunden verzögert, so sind wir berechtigt, beginnend 30 Tage nach Anzeige der Versandbereitschaft, Lagergeld in Höhe von 0,5% des Nettorechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat vorbehaltlich des Gegenbeweises zu verlangen. Ebenso haben wir das Recht, bei Nachweis einen höheren Betrag zu fordern.

§ 5 Höhere Gewalt

Wir sind von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt geltend alle unvorhersehbaren Ereignisse, sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen von keiner Vertragspartei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, Unterbrechung der Stromversorgung sowie behördliche Maßnahmen.

§ 6 Untersuchungspflicht/Mängelrüge

Ist der Kunde Unternehmer, so hat er die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und auf alle für die Verwendung der Ware wesentlichen und geforderten Eigenschaften zu überprüfen. Festgestellte Mängel hat der Kunde (sofern er Unternehmer ist) unverzüglich und spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Für die Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Unterlässt der Kunde eine schriftliche Mängelanzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen versteckten Mangel handelt, der auch bei sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein solcher verborgener Mangel zu einem späteren Zeitpunkt, so muss der Kunde, in dem Fall, dass er Unternehmer ist, diesen unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich uns gegenüber anzeigen, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Monaten nach Lieferung.

§ 7 Gewährleistung

Ist der Kunde Unternehmer, so leisten wir für Mängel der Ware und/oder der Leistung und/oder des Werkes, zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Kunde Verbraucher oder ein Verein, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, sofern diese nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Keine Mängel stellen insbesondere dar: handelsübliche und geringfügige sowie technisch bedingte, Abweichungen in Farbe, Form und Gewicht der Ware.

Für die Haltbarkeit der eingesetzten Materialien übernehmen wir nur in dem Maße die Haftung, wie sie auch von unseren Vorlieferanten anerkannt wird. Das gleiche gilt für die angegebene Lichtechtheit oder Abriebfestigkeit von Waren. Wir gewährleisten nicht, dass die gelieferten oder gemieteten Waren und/oder die erstellten Dekorationen für den von dem Kunden vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind, soweit dieser Verwendungszweck nicht ausdrücklich Gegenstand des uns erteilten Auftrages war. Als Beschaffenheit der Dekorationsware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Ist der Kunde Unternehmer, stellen öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

Wählt der Kunde, der Unternehmer ist, wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die gekaufte Ware bei dem Kunden, soweit ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatzanspruch ist in diesem Fall begrenzt auf die Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nur dann nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

§ 8 Haftung/Verjährung

Gegenüber Unternehmen beträgt unsere Verpflichtung zur Gewährleistung 1 Jahr, gegenüber Verbrauchern und Vereinen 2 Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht in Fällen der Verletzung des Leben, Körpers oder der Gesundheit des Kunden, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns unter arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.

Wegen leicht fahrlässiger Pflichtverletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht. Wenn durch Verschulden des Kunden die hergestellte und/oder gelieferte Ware infolge unterlassener und fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen, Beratung oder anderen vertraglichen Nebenpflichten nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Schadensersatzansprüche des Kunden die Regelungen unter § 6, § 7 Ziffer 1 und 2 und § 8 Ziffer 1, 2 und 4 entsprechend. Für Schäden, die nicht an der Ware oder/und dem Dekorationswerk selbst entstanden sind, haften wir – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur bei Vorsatz; bei grober Fahrlässigkeit unsererseits oder eines unserer Erfüllungsgehilfen; bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit; bei Mängeln, die wir arglistig verschweigen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben; soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Sofern wir das Dekorationswerk/einen Dekorationsgegenstand auf Weisung des Kunden so anbringen oder aufstellen, dass Eigentum eines Dritten beschädigt oder/und zerstört wird und/oder durch das Anbringen oder Aufstellen eine Gefahrenstelle geschaffen wird durch die Dritte zu Schaden kommen, stellt uns der Kunde von sämtlichen Schadensersatz- und/oder Schmerzensgeldansprüchen Dritter frei. Der Kunde ist verpflichtet, uns eine schriftliche Freistellungserklärung vor Anbringen und/oder Aufstellen des Dekorationswerkes/Dekorationsgegenstandes unaufgefordert, in jedem Fall jedoch auf erstes Anfor- dern, zu erteilen und den Schadensersatz-und/oder Schmerzensgeldberechtigten im Schadensfall unverzüglich und unaufgefordert über die Freistellung schriftlich zu informieren.

§ 9 Gefahrenübergang/Annahme der Ware

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Kunden über.

Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in Verzug mit der Annahme ist.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung in unserem Eigentum. Ist der Kunde Unternehmer, ist er berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. In diesem Falle tritt er uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Wir sind berechtigt, dem Dritten die Abtretung anzuzeigen. Hierfür hat der Kunde auf Verlangen Namen und Anschrift des Dritten und die Höhe der abgetretenen Forderung bekannt zu geben. Wenn der Wert der bestehenden Sicherheit die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt, sind wir nach unserer Wahl und auf schriftliches Verlangen zur Freigabe der darüber hinausgehenden Sicherheiten verpflichtet. Der Kunde ist grundsätzlich verpflichtet, uns jede Handlung, die das an der Kaufsache vorbehaltene Eigentum beeinträchtigen oder gefährden könnte, unverzüglich anzuzeigen. Dabei hat der Kunde uns alle für die Abwehrmaßnahmen notwendigen Infor- mationen mitzuteilen. Nicht von Dritten ersatzfähige Kosten sind uns von dem Kunden zu erstatten. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Erfolgt eine Verarbeitung oder Verbindung mit uns nicht gehörenden Gegenständen oder Immobilien, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten oder verbunden Gegenständen oder Immobilien.

§ 11 Zahlung/Verzug

Unsere Preise sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, reine Nettopreise in EURO und verstehen sich ohne Kosten für Fracht, Transport, Versicherung, Verpackung und den gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben, insbesondere der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Bei Bestellungen unter 50,00 € Gesamtnettobetrag wird ein Kleinstauftragszuschlag von zur Zeit 10,00 € zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer erhoben. Soweit nichts anderes vereinbart wird, gilt unser am Tag der Lieferung allgemein gültige Listenpreis.

Rechnungsstellung erfolgt mit Belieferung, die Belieferung des Kunden gegen Nachnahme, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Bei Lieferung auf offene Rechnung ist der gesamte Rechnungsbetrag innerhalb unserer in den Rechnungen angegebenen Zahlungsfristen zu leisten. Schecks werden nur erfüllungshalber und Wechsel nicht als Zahlungsmittel angenommen. Skonti dürfen nur beansprucht werden, wenn diese von uns in der Rechnung zugesagt worden sind. Der Abzug vereinbarter Skonti ist in jedem Fall nur unter der Bedingung zulässig, dass der Kunde nicht mit der Zahlung irgendeiner anderen Forderung aus der Geschäftsbeziehung in Verzug ist. Von uns dem Kunden eingeräumte oder vereinbarte Zahlungsziele können wir jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen.

Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu fordern, im übrigen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines höheren oder weiteren Schadens bleibt uns vorbehalten. Im Falle des Zahlungsverzuges werden unsere sämtlichen Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung sofort fällig.

Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zulässig. Die Geltendmachung von Pfandrechten durch den Kunden ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen sind Zurückbehaltungsrechte, sofern diese nicht auf demselben Rechtsverhältnis beruhen.

§ 12 Kostenvoranschläge/Dekorationskonzepte und –entwürfe

Wir sind berechtigt, für beauftragte Kostenvoranschläge, Dekorationskonzepte, -entwürfe oder –pläne in dem Fall, dass es nachfolgend nicht zur Erteilung eines weitergehenden Auftrages kommt, Kosten in Höhe von 10 % des dem Kostenvoranschlag, Konzept, Entwurf oder der Planung zugrundeliegenden Kostenvolumens geltend zu machen, mindestens jedoch 25,00 €.

§ 13 Schadensersatz bei Nichtabnahme

Nimmt der Kunde vertragswidrig Ware nicht ab, so haftet er uns für den entstandenen Schaden. Dieser wird mit 15% des Nettorechnungsbetrages zuzüglich Mehrwertsteuer pauschal, vorbehaltlich des Gegenbeweises eines geringeren Schadens vereinbart. Wir sind berechtigt, bei Nachweis einen höheren Schaden geltend zu machen. Der Kunde hat die Kosten für Hin- und Rücktransport zu tragen.

§ 14 Besondere Bedingung für die Erstellung eines Dekorationswerkes, Aufstellungs- und Montagebedingungen

Für die Erstellung, Aufstellung und Montage eines Dekorationswerkes gelten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, folgende Bestimmungen ergänzend: Vor Beginn der Dekorationsarbeiten, der Aufstellung und/oder Montage ist der Kunde verpflichtet, alle Vorarbeiten durchzuführen, damit vereinbarungsgemäß und ohne Unterbrechung mit den Dekorationsaufstellungs- und/oder Montagearbeiten begonnen werden kann.

Vor Beginn der Arbeiten durch uns hat der Kunde darüber hinaus die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnliche Anlagen sowie die erforderlichen räumlichen und statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Verzögern sich die Aufstellung, Montage oder Fertigstellung der Dekoration durch nicht von uns zu vertretende Umstände, so hat der Kunde in angemessenen Umfang die Kosten für unsere Wartezeit und hierdurch zusätzlich erforderliche Reisen sowie damit verbundene Anfahrts- und Abfahrtszeiten zu tragen.

Der Kunde hat nach entsprechender Aufforderung unsererseits, die mit Ankündigung von einem Tag erfolgt, die Abnahme des Dekorationswerkes und/oder der Dekorationsleistung zu dem angegebenen Termin vorzunehmen. Von dem Kunden ist auf unser Verlangen ein entsprechendes Abnahmeprotokoll mit zu erstellen. Verlangt der Kunde nach Fertigstellung des Dekorationswerkes und/oder Dekorationsleistung nachträglich Änderungen in nicht vertraglich vereinbarter Art und Weise, sind wir berechtigt, damit im Zusammenhang stehende Arbeiten nach unserer jeweils gültigen Preisliste entsprechend dem tatsächlichen Zeitmehraufwand gesondert abzurechnen.

Als Mangel des von uns erstellten Werkes/der Dekorationsleistung gilt es insbesondere nicht, wenn: weniger Dekorationsplätze eingerichtet werden als in dem Angebot und/oder der Konzeption zugrunde gelegt wird. Das Konzept/der Kostenvoranschlag gelten als Pauschalpreis für die Dekoration der Räumlichkeit/des Platzes/der Lokalität;

unwesentliche Abweichungen der verwendeten Materialien und/oder Dekorationsgegenstände von den in dem Kostenvoranschlag und/oder dem Konzept zugrunde gelegten Materialien und/oder Dekorationsgegenstände vorhanden sind; unwesentliche Änderungen der Aufstellungen der Dekorationsartikel gegenüber dem Kostenvoranschlag und/oder dem Dekorationskonzept vorgenommen werden.

Hinsichtlich Gewährleistung und Haftung gelten die vorstehenden §§ 5,7 Ziffern1, 3 und 5, 8 Ziffern 1, 2 und 4.

§ 15 Besondere Bedingungen bei Miete von Dekorationsartikeln und Materialien

Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand vor Übergabe auf sichtbare Schäden hin zu prüfen und diese vor Übergabe anzugeben. Werden Schäden nicht angezeigt, gilt der Gegenstand als in einwandfreiem Zustand übergeben. Ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Mietgegenstandes an den Kunden, dessen Beauftragten oder eine mit dem Transport beauftragte Person, trägt der Kunde das Risiko für den Verlust oder eine Beschädigung des Mietgegenstandes.

Wir sind berechtigt die Miete eines Dekorationsgegenstandes oder sonstiger Ware von der Stellung einer Kaution abhängig zu machen, die sich nach dem Wert des Mietgegenstandes richtet und unverzinslich ist. Wird ein auf Wunsch des Kunden reservierter Mietgegenstand nach Ablauf des vereinbarten Reservierungszeitraumes durch den Kunden nicht abgeholt, so wird eine Reservierungsgebühr berechnet, die der Hälfte des Mietpreises entspricht, der für den Reservierungszeitraum anfallen würde.

Bei Überziehung der schriftlich vereinbarten Mietzeit erfolgt eine Kostennachberechnung entsprechend der während der Mietzeit geltenden Preise.

Gibt der Kunde den Mietgegenstand nach Ablauf der schriftlich vereinbarten und/oder von uns schriftlich verlängerten Mietzeit nach entsprechender schriftlicher Aufforderung durch uns innerhalb der ihm in dem Aufforderungsschreiben gesetzten Frist gleich aus welchen Gründen nicht zurück, sind wir berechtigt, eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen und dem Kunden die entsprechenden Kosten in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt. Werden von uns Leistungen außerhalb unserer Geschäftszeiten erbracht, so geltend diese als Sonderleistungen.

Entstehende Kosten bei Spezial- oder Sonderleistungen bzw. bei Versand, Anlieferung oder Abholung des Mietgegenstandes gehen zu Lasten des Kunden und werden gesondert in Rechnung gestellt. Wir sind berechtigt, einen Mindestauftragswert festzulegen.

Mietzeit:

Die Mietzeit ist in dem schriftlichen Mietvertrag festgelegt und beginnt an dem Tag der Übernahme des Mietgegenstandes durch den Kunden oder seinen bevollmächtigten Vertreter oder die von ihm beauftragte Person und endet an dem Tag der Rückgabe an uns. Die Rücknahme durch uns erfolgt nur während der Geschäftszeiten.

Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der mündlichen oder schriftlichen Mitteilung an uns und unserer schriftlichen Bestätigung. Diese Regelung gilt auch, wenn der Kunde an der Ab- bzw. Rücklieferung unverschuldet gehindert ist.

Bei An- und Ablieferung des Mietgegenstandes durch uns sowie durch die Post, eine Spedition etc. gilt die Transportzeit des Mietgegenstandes als Mietzeit. Die Rechnungslegung für den vereinbarten Mietzeitraum erfolgt sofort nach Übergabe des Mietgegenstandes an den Kunden.

Bei Mietzeiträumen von über einem Monat erfolgt die Rechnungslegung für jeden weiteren Monat jeweils im Voraus. Davon abweichende Zahlungsbedingungen sind mit uns schriftlich zu vereinbaren.

Die Miete ist zahlbar sofort nach Rechnungserhalt. Rechnungsbeträge bis zu 100,00 € (zuzüglich Mehrwertsteuer) sind bei Übernahme des Mietgegenstandes durch den Kunden in bar zu zahlen. Leistet der Kunde den vereinbarten Mietzins nicht, so sind wir berechtigt, den Mietvertrag jederzeit, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen und den Mietgegenstand zurückzuverlangen. Geleistete Kautionszahlungen können wir auf unsere Forderungen verrechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Bei Zahlungsverzug wird die gesamte Restforderung sofort fällig. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

Pflichten des Kunden:

Der Kunde ist verpflichtet, den fachgerechten Einsatz des Mietgegenstandes zu gewährleisten; geltende gesetzliche Bestimmungen bei der Verwendung bzw. dem Einsatz des Mietgegenstandes einzuhalten; Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen dafür zu treffen, dass der Mietgegenstand nicht dem unbefugten Zugriff Dritter ausgesetzt ist. Veränderungen an dem Mietgegenstand darf der Kunde nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uns vornehmen.

Haftung:

Wird der Mietgegenstand nicht in dem Zustand an uns zurückgegeben, wie er sich zum Zeitpunkt der Übergabe befand, sind wir berechtigt, die Beseitigung der Schäden vorzunehmen und die dafür anfallenden Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Bei Verstoß gegen die vorgenannten Pflichten unter Ziffer 18 ist der Kunde uns gegenüber für die daraus entstehenden Schäden ersatzpflichtig.

§ 16 Kennzeichnung:

Wir sind berechtigt, an sämtlichen von uns verkauften, vermieteten oder in sonstiger Weise zur Verfügung gestellten Dekorationsartikeln in geeigneter Form und unter Wahrung der gesetzlichen Vorschriften, sowie nach Maßgabe des vorhandenen Raumes, unsere Firmenbezeichnung und unser Firmenlogo anzubringen. Bei Herstellung eines gesamten Dekorationswerkes oder/ und Montage eines Dekorationswerkes sind wir berechtigt, in geeigneter Form einen Hinweis auf uns als Dekorationsunternehmen durch Angabe unserer Firmenbezeichnung und unseres Firmenlogos anzubringen.

§ 17 Schriftform, Teilunwirksamkeit

Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung jedes mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Auf die Einhaltung der Schriftform kann nur schriftlich verzichtet werden. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung so auszulegen oder zu ergänzen, dass sie die mit ihr erstrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

§ 18 Gerichtsstand, Datenverarbeitung

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselprozesse – für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen Allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder uns Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

Angaben über den Kunden werden mit dessen Einverständnis zum Zwecke der elektronischen Datenverarbeitung für eigene Zwecke gespeichert. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts und des Übereinkommens der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).